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Präventionskurse

Präventionskurse nach §20 SGB V werden von Krankenkassen bei regelmäßiger Teilnahme bis zu 100 % bezuschusst. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Präventionsgesetzes, das darauf abzielt, die Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten zu unterstützen.


Die genauen Modalitäten können je nach Krankenkasse variieren. Meine Kurse erfüllen alle Qualitätsstandards, um für eine Kostenübernahme in Frage zu kommen. Ich helfe Ihnen bei Bedarf gerne weiter. 

 

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