Schritt für Schritt zur Ernährungstherapie: So beantragen Sie meine Unterstützung
Liegt bei Ihnen eine Erkrankung vor, die ernährungsbedingt ist, oder durch die Ernährung mit beeinflusst werden kann, ist die Ernährungstherapie eine gezielte und wirkungsvolle Behandlung. Beispiele für diese Erkrankungen finden Sie unter dem Angebotspunkt Ernährungstherapie.
Mit diesen 4 Schritten sehen wir uns schon bald:
1. Schritt– der Arztbesuch
Der erste Schritt auf dem Weg zur Ernährungstherapie führt über Ihren Hausarzt oder Facharzt. Besprechen Sie Ihre gesundheitlichen Beschwerden und die Gründe, warum Sie eine Ernährungstherapie in Erwägung ziehen. Sie bekommen dann die sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“, also Ihr Arzt/ Ihre Ärztin gibt mir den Auftrag, Sie zu beraten. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung, die undingbar ist. Eine Vorlage zum Ausdrucken finden Sie ganz unten.
Wichtig: Bringen Sie die Verordnung spätestens zum 1. Termin mit!
2. Schritt – der Kostenvoranschlag
Kontaktieren Sie mich und ich sende Ihnen einen Kostenvoranschlag zu. Dazu benötige ich bitte folgende Daten:
Vor- und Nachname
Adresse
Geburtsdatum
Krankenkasse
Diagnose auf der Verordnung
Sie erreichen mich über den Kontakt (wenn man hier draufdrückt, kommt man zur Kontaktvorlage), per Telefon: (0441) 36182499 oder per E-Mail: .
3. Schritt: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Eine wichtige Frage, die viele Klienten beschäftigt, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Kostenübernahme ist keine Pflichtleistung, in der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen jedoch einen Anteil.
Dafür benötigt die Kasse:
Eine Kopie der Ärztliche Verordnung
Meinen Kostenvoranschlag
Wichtig: Beides muss, wenn Sie eine anteilige Kostenübernahme wünschen, vor Beginn der Ernährungstherapie eingereicht werden!
Ich wiederrum muss meine Berufsurkunde sowie ein Zusatzzertifikat vorweisen. Das Zertifikat zeigt meine regelmäßigen Fortbildungen an. Beides kann auf Wunsch der Krankenkasse von mir eingereicht werden. Bei den meisten niedersächsischen Kassen liegt beides bereits vor.
4. Schritt: Vereinbaren Sie einen Termin
Wenn Sie die Genehmigung ihrer Krankenkasse haben, steht Ihrem wichtigsten Schritt, der Start in die Ernährungstherapie, nichts mehr im Wege. Melden Sie sich bei mir und wir vereinbaren einen Termin. Ich freue mich darauf, mit Ihnen zusammen Ihren Weg zu gehen.
Fazit:
Die Beantragung einer Ernährungstherapie kann zunächst kompliziert erscheinen, ist aber mit den richtigen Informationen gut zu bewältigen. Wichtig ist, dass Sie den Arztbesuch als Ausgangspunkt nutzen, um eine Verordnung zu erhalten. Mit dieser ärztlichen Verordnung können Sie dann die anteilige Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Eine individuell angepasste Ernährungstherapie kann Ihnen helfen, Ihre gesundheitlichen Beschwerden zu lindern und langfristig Ihr Wohlbefinden zu steigern.
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